Sunday, 08 March 2020 | 10.068
Andreas Voßkuhle und ... das Arbeitsrecht ...
das so genannte Arbeitsrecht ... als Gesetzgebung ...
ist die Fortsetzung einer so genannten Arbeitsmarktpolitik mit anderen Mitteln ...
genau gesagt also der Diktatur ...
der Beliebigkeit und Willkür ... bzw eben das Unrechts und der Unmenschlichkeit ...
und die so genannte Arbeitsgerichtsrechtsprechung ...
ist reine Arbeitsmarktpolitik unter Mißbrauch des Rechts ...
entsprechend und erst 'recht' bzw in erster Linie ...
gilt das natürlich auch und gerade bzw besonders ...
für die so genannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ...
das heißt ... Politik (!) unter Mißbrauch des Rechts ...
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