Monday, 26 September 2022 | 39.269

das Verfassungsgericht der Bundes-Kanzlerin und ...
der kollektive Selbstmord ...

es gibt ... nur mal so als Beispiel ... nicht nur den Europarat ...
es gibt auch einen so genannten Ethikrat ...

die sich in ihrem Wesen aber nicht wesentlich unterscheiden ...
trotz des Unterschieds zwischen individuell und kollektiv ...

der Ethikrat befaßt sich zwar mit dem Selbstmord des Individuums ...
übersieht aber völlig die Tendenzen zum kollektiven Selbstmord des Volkes ...

der Europarat befaßt sich zwar mit Problemen einzelner Staaten ...
weigert sich aber ... dabei die Interessen des Gesamtverbandes Europa zu berücksichtigen ...

und das Bundesverfassungsgericht befaßt sich zwar feinsinnig mit dem Recht auf Suizid ...
weigert sich aber ... auf den Unterschied zwischen professioneller und organisierter Hilfe zu achten


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