Monday, 29 August 2022 | 35.241
Das Verfassungsgericht der Pfarrerstochter und ...
die Behindungen ...
die Menschen leiden … manche mehr manche weniger an bestimmten Behinderungen ...
und es versteht sich doch an sich von selbst …
da braucht man doch ‘das Recht’ gar nicht erst zu bemühen …
das (Menschen)Recht läßt sich von der (Menschen bzw Nächsten)Liebe nicht trennen ...
daß niemand seiner Behinderung wegen auch noch benachteiligt werden darf … sondern generell
im Rahmen des Machbaren die sprichwörtliche Chancengleichheit gewährleistet sein muß ...
man spricht praktisch in allen Religionen von einer göttlichen Gerechtigkeit ...
für die Ausgangspunkt und Verankerung ... Maßstab und Pendant die Liebe Gottes ist …
es kann doch für das Verfassungsgericht einer Pfarrerstochter keine unüberwindliche Behinderung sein
diese Hürde zu nehmen ...
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