Saturday, 05 February 2022 | 05.036
Die Menschenrechte und ...
die Volksverhetzung ...
beides sind verfassungsmäßige Begriffe …
und aus unserer Verfassung ergibt sich grundsätzlich auch …
um nicht zu sagen grundgesetzlich …
wie sie auf einander bezogen sind ...
auch für eine Verfassung gilt natürlich der Unterschied zwischen Theorie und Praxis .,..
der ist ungefähr so groß wie zwischen Fakes und Fakten …
früher hieß es einfach immer nur …
wem Gott ein Amt gibt … dem gibt er auch Verstand …
bei einer Verfassung ist das leider nicht so …
wem die Verfassung ein Amt gibt … genauer wem die Verfassung Macht gibt …
der gibt den Rest von Verstand den er vielleicht noch hat an der Garderobe ab …
und glaubt … in der Ausübung dieser Macht sei er völlig frei …
Angela Merkel zum Beispiel sagte immer ganz einfach …
'ich bin die Bundeskanzlerin … und deshalb kann ich das so machen wie ich will' ...
und so ähnlich sieht das auch der Bundesverfassungsgerichtspräsident …
sowohl für sein eigenes Amt als auch das von Frau Merkel (…) …
in unserer Verfassung steht zum Beispiel ganz speziell …
und abgesehen von anderen ganz allgemeinen Menschenrechten ...
‘gegen jeden der es unternimmt die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen …
haben alle Deutschen (!) das Recht (!!) zum Widerstand (!!!) ...’
wenn aber dieses Recht wirklich jemand in Anspruch nehmen will …
wird er sofort offiziell als so genannter Querdenker bekämpft und diffamiert ...
und unterstellt … er wolle wohl zum Hass aufstacheln ...
oder gar zu Gewaltmaßnahmen auffordern … kurz ‘Volksverhetzung’ betreiben ...
post scriptum ...
nur der Vollständigkeit halber und zur Erklärung ...
vorläufig bleibe ich bei Frau Merkel als Bundeskanzlerin ...
denn Frau Merkel war als Bundeskanzlerin verfassungsmäßig schon völlig unfähig ...
Herr Scholz ist dem bzw der gegenüber nochmal ne ganz andere Nummer ...
der läuft praktisch und so weit absehbar völlig außer Konkurrenz ...
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