Sunday, 05 December 2021 | 48.339
Die Menschenrechte und ...
das Bundesverfassungsgericht ...
Querdenken ist immer noch besser als gar nicht denken ...
Widerstand und Verfassungsbeschwerde …
bisher und in der weitgehend männlich geprägten politischen Landschaft war die Sache einfach
etwa entsprechend dem Prinzip … der Mensch … also ich meine ‘der Mann’ denkt und Gott lenkt
wenn es nicht in der Nachbetrachtung oft so ist … der Mensch … also ich meine der Mann dachte
und Gott lachte … was der Realität in der Regel wohl wesentlich näher kommen dürfte ...
das ist aber nicht die einzige Einschränkung … die für das männliche Denken steht … da gibts
noch die Sexualität … und die besagt … ‘wenn der Schwanz steht ist der Verstand im Arsch ...’
sowie Lebensweisheiten … ‘Denken ist Glücksache’ … ‘das Denken den Pferden überlassen’ …
‘wenn Du denkst Du denkst dann denkst Du nur Du denkst … und wir wieder bei Gott wären ...
objektiv kann kein Zweifel daran bestehen … daß dort wo politisch gedacht wird …
das Ergebnis unter dem Niveau liegt … das verfassungsmäßig noch vertretbar wäre …
ich beziehe mich auf meine vorhergehenden Erklärungen …
und nehme das in Artikel 20 unserer Verfassung vorgesehene Recht zum Widerstand in Anspruch
dieses Recht gilt laut Verfassung ebenso unmittelbar wie uneingeschränkt … ich unterstreiche
und unterstütze es auch hierdurch mit dem Rechtsmittel des Verfassungsbeschwerde ...
objektiv kann ebenfalls kein Zweifel daran bestehen … daß es vielfältig unternommen wird …
die verfassungs-mäßige Ordnung in Raum und Zeit flächendeckend ungebremst zu beseitigen …
und zwar … fast könnte man sagen erstaunlicherweise … eben durch sämtliche Staatsorgane
angefangen ganz allgemein bei der Frau Bundeskanzlerin bis zum letzten öffentlich Bediensteten
speziell aber auch von den Organen der Recht’sprechung’ bzw der Rechts’pflege’ ...
denen dafür ein vielfältig differenziertes System von Verfahrensmöglichkeiten zur Verfügung steht
wenn dann trotzdem die dem Volk zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nicht angenommen ...
bzw von den Gerichten einfach nicht bearbeitet werden …
ist allein das ein sicheres Zeichen dafür … daß verfassungsmäßige Ordnung nicht vorhanden ist
unabhängig davon ob sie beseitigt worden ist oder nie zustande gekommen ist ...
vorbehaltlich weiter Einlassung und Begründung und dem Hinweis auf bisherige Eingaben ...
bzw die Geltung des Widerstandsrechts angesichts drohender Anwendung staatlicher Gewalt ...
stelle ich nach wie vor und erneut den Antrag … die anstehenden Fragen und Schwierigkeiten ...
eventuelle Probleme rechtlich relevant erörtern zu dürfen ...
ich grüße Sie herzlich und in aller Hochachtung …
mit meinen besten Zeit und Raum entsprechenden Wünschen ...
www.die-politische-buehne.de … eugen.moeller-vogt@t-online.de
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