Friday, 27 November 2020 | 48.332
Die Menschenrechte und ... der Rechtsstaat ...
sind praktisch und fast unvereinbare Gegensätze ...
denn die Menschenrechte betreffen …
wie der Name schon sagt …
die Rechte der Menschen …
der Rechtsstaat aber ist ... wie ebenfalls der Name schon sagt ...
das Recht des Staates …
und zwar des Staates in der Definition und Interpretation derjenigen …
die diesen Staat … und sei es gewaltengeteilt …
sich einrichten und ausüben … (für sich) aufbauen / herstellen / konstruieren …
und betreiben / steuern ... und vielleicht sogar führen … bzw eben regieren ...
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