Montag, 20 Oktober 2008 | 45.43.294

Wir brauchen ... ein Verfassungsstabilisierungsprogramm

Es kann nicht verfassungsgemäß sein
daß die Bundesregierungen

seit etwa Mitte der 80er Jahre zunehmend
praktisch nur noch ihren ideologischen Vorgaben folgen

das sachlich Notwendige und Erforderliche
nicht tun

und dann, weil das Haus absehbar und konsequenterweise
zusammengestürzt ist

- von brennen kann doch gar keine Rede sein ...
das ist doch eine völlig falsche Assoziation -

plötzlich in einer Nacht- und Nebelaktion
Sofortmaßnahmen ...

von nie dagewesener Art und Dimension beschließt
und dann auch noch den gesamten Finanzmarkt auf den Kopf stellen will

was nichts anderes heißt als ...
auch die verfassungsmäßige Ordnung endgültig auf den Kopf zu stellen

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Handlungsfähigkeit ... (2)

Die Verfassungsorgane ...
haben ihre Handlungsfähigkeit bewiesen

wie jetzt dauernd hartnäckig behauptet ...
der Beweis an sich aber um so mehr schuldig geblieben wird

von unserer gewaltengeteilten Verfassung her
haben wir deren drei

Legislative und Exekutive
- und Judikative

Legislative und Exekutive werden aller Überarbeitung zum Trotz
nicht müde, ihre Handlungsfähigkeit zu betonen und zu loben ...

um die Handlungsfähigkeit der Dritten Gewalt, also der Judikative
wird dagegen strengestes Stillschweigen gewahrt

wo bleibt er
der Nachweis der Handlungsfähigkeit dieses Verfassungsorgans

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