Dienstag, 03 April 2018 | 45.14.093

An das Bundesverfassungsgericht ...

. . . S O S . . .
. . . E I L T . . .

die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig Holstein ...
hat jetzt beim Oberlandesgericht in Schleswig in Sachen Carles Puigdemont ...

einen so genannten Auslieferungshaftbefehl beantragt ...
nicht zuletzt deshalb weil angeblich Fluchtgefahr bestünde ...

dieser Fall als solcher und die Behandlung durch die deutsche Justiz ...
beweisen erneut ...

daß sich in Spanien seit Franco ...
und seit der Ermordung Federico Garcia Lorcas (...)

wie auch in Deutschland seit Hitler ...
und der Ermordung von 6 Millionen Juden (...)

überhaupt nichts verändert ...
geschweige denn verbessert hat ...

ich stelle nach wie vor und erneut den
. . . A N T R A G . . .

den ehrenwerten Herrn Puigdemont unverzüglich freizulassen ...
und ihm sicheres Geleit dahin zu geben ...

wohin er gehen möchte ...
bzw wo er sich sicherer glaubt als in einem deutschen Gefängnis ...

gezeichnet ...
Eugen Möller-Vogt

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Andreas Voßkuhle und ... die Oster-Oper ...

zur Zeit hält sich die Rechtsprechung noch an die Regel ...
quod non est in actis non est in mundo ...

und für die Urteilsfindung darf auch nur das verwertet werden ...
was in der mündlichen Verhandlung dann wirklich vorgetragen worden ist ...

es könnte jedoch sein ...
daß künftig ein Teil dieser mündlichen Verhandlungen entfällt ...

wenn die Kontrahenten sich auf eine Online-Verhandlung einlassen ...
also gewissermaßen per Mausklick in den Gerichtssaal ...

besonders fortschrittliche Richter würden dann eine Fern-ver-handlung anbieten ...
so ähnlich wie für Ärzte eine Fern-be-handlung über das Internet möglich ist ...

*

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