Samstag, 14 Oktober 2017 | 45.41.287

Die Ausstellung des Andreas Voßkuhle ...

das Bundesverfassungsgericht steht unter Denkmalschutz ...
und ist insofern eine Ausstellung an und für sich ...

der Denkmalschutz dient wie der Name schon sagt dem Schutz ...
von kunst und oder kulturhistorisch relevanten Gebäuden (...) ...

auf eine rechtliche Relevanz kommt es dabei nicht an ...
bzw ... paradox ist ...

der Schutz dient nur dem Kulturgut Gebäude ... also dem Gerichts-Gebäude ...
nicht auch dem Kulturgut Recht ... geschweige denn dem Kulturgut Rechtsschutz ...

das führt dazu ... daß ein denkmalgeschütztes Gebäude ...
vor dem Eindringen der Möglichkeiten des Denkens geschützt wird ...

daß also im Gebäude selbst dann gar nicht mehr gedacht ...
geschweige denn nachgedacht wird ...

weil der Verstand entweder draußen bleibt ...
wie Hunde vor der Metzgerei ...

oder sonst wie im Arsch ist ...
auch Richter sind schließlich nur Menschen ...

die Unterhaltung von Kulturdenkmälern bezeichnet man als Denkmalpflege ...
ganz ohne Pflegeversicherung ...

und im Unterschied dazu ...
daß Leute die wiederum eine Pflegeversicherung haben ...

zwar auch unterhalten werden ...
aber durch ein zwar nicht denkmalgescütztes ...

aber doch immerhin mehrfach bzw mehr oder weniger grimmig ...
preisgekröntes Fernsehprogramm ... unter anderem ...

*

die Politische Ausstellung ...
die Kunst als Ausdruck und Spiegel von Politik ...

das Nachbarschaftliche Europa in der Falle ...
die Europäische Union umzingelt von lauter Freunden in der Zange ...

zwischen der britischen und der russischen Union ...
der Arabischen und der Afrikanischen Union ...

der Arktischen under Antarktischen Union ...
und dann ist da ja noch der Weltraum ... Big Brother is watching you ...

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