Donnerstag, 03 März 2016 | 45.09.063

Mündliche Verhandlung zum NPD-Verbotsverfahren (4) ...

auch dieser Tag und diese Verhandlung gehen mal zu Ende ...
und haben dreierlei bewiesen ...

erstens daß das haarsträubender Unsinn ist ...
was da seitens der NPD vorgetragen wurde ...

zweitens die Unfähigkeit des Bundesrats ...
mit diesem Unsinn umzugehen ...

drittens die Unfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts ...
mit der Unfähigkeit des Bundesrats umzugehen ...

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Das Parlamentarische Europa ...

befaßt sich wieder eingehend mit der Vorbereitung der Plenarsitzung ...
in der nächsten Woche in Strasbourg ...

außerdem geht es in mehreren Meetings und Seminaren ...
mit Abgeordneten ... Journalisten ... Sachverständigen ... national ... international ...

um Gewalt gegen Frauen aus dem Bereich der Flüchtlinge ...
um die Lebens und Arbeitsbedingungen in den Flüchtlingscamps und bei der Anreise ...

um Verbesserung dieser Bedingungen ...
um Möglichkeiten hinreichender Integration ...

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Mündliche Verhandlung zum NPD-Verbotsverfahren (3) ...

objektiv kann kein Zweifel daran bestehen ...
daß Vieles wenn nicht Alles ...

was von der so genannten Antragsgegnerin vorgetragen wird ...
reine Schutzbehauptung ... wenn nicht Verschleierungstaktik ist ...

objektiv kann aber genau so wenig ein Zweifel daran bestehen .,..
daß das Bundesverfassungsgericht durchaus die Chance hätte ...

den ihm zugespielten Ball nicht nur aufzunehmen ...
sondern auch diesem Verfahren noch einen halbwegs trieferen Sinn zu geben ...

es ist grotesk ...
daß das Bundesverfassungsgericht immer wieder hartnäckig versucht ...

Dinge aufzuarbeiten ... die im übertragenen Sinne Schnee von gestern sind ...
und teilwese man könnte ohne Übertreibung sagen Jahrzehnte zurückliegen ...

statt sich endlich mal als efiiziente Dritte Gewalt zu etablieren ...
und ebenso professionell wie verfassungsgemäß zu profilieren ...

und in die aktuellen Entwicklungen einzuschalten bzw Zukunft zu steuern ...
nach dem Prinzip wehret den Anfängen ...

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