Dienstag, 15 März 2016 | 45.11.075

Das Kommissionarrische Europa ...

die Narrenzeit ist zwar längst vorbei ...
die Narretei geht aber munter weiter ...

die Abhängigkeit von der Türkei wird immer größer ...
entsprechend wird die Leine immer länger ...

egal um welche Stichworte es geht ...
Asyl Korruption Migration Menschenrechte Pressefreiheit Kurden Visa etc ...

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Das Bundesverfassungsgericht und ... der Atomausstieg ...

wir wissen schon ... es gibt Parteien ...
die es eigentlich gar nicht geben dürfte und auch nicht geben würde ...

wenn irgend eine halbwegs vernünftige Partei halbwegs sinnvoll und professionell ...
demokratisch und auch sonst verfassungsgemäß ...

administrativ regieren ...
und politisch führen würde ...

und so ist das auch mit dem Bundesverfassungsgericht ... ungefähr ...
das heiß0t ... es gibt doirt Verfahren ...

die es eigentlich gar nicht geben dürfte und auch nicht geben würde ...
wenn das Bundesverfassungsgericht seine Aufgaben und Aufträge

halbwegs verfassungsgemäß wahrnehmen würde ...
halbwegs immer aufs Ganze gesehen ...

das heißt von allen Teilen immer jeweils etwa die Hälfte ...
und nicht die eine Hälfte ganz und die andere gar nicht ...

es geht hier im Grunde genommen um politische Fragen ...
um Fragen des politischen Handelns bzw der politischen Praxis ...

trotzdem verfällt das Gericht wieder in seine alte bzw ständige Manie ...
daraus inhaltlich rechtliche Fragen zu konstruieren

und die nach formalrechtlichen Kriterien zu beurteilen bzw abzuurteiloen ...
und verbreitet dabei Binsenwahrheiten daß einem die Haare zu Berge stehen ...

das Gericht sieht sich nach wie vor und erneut ...
(nur) in (s)einer Funktion der Rechtsprechung

statt in einer Funktion als Dritte Gewalt
in Bezug auf Intervemntion bei der politischen Gestaltung ...

die entscheidende praktische politische Frage ...
ist hier nicht eine Frage der Entschädigung des Schadenersatzes des Ausgleichs (...)

sondern was muß politisch getan werden ...
damit sich die Frage einer Entschädigung (...) nicht stellt

es geht nicht um die Frage ...
alles so zu lassen und Entschädigung (...) verlangen ...

sondern was muß getan werden ... um die Dinge so zu gestalten ...
daß letztlich wieder alles stimmt ...

Beispiel ...
bzw der Versuch das an einem Beispiel zu erläutern ... so ungefähr ...

wenn ein Taxifahrer den Auftrag übernimmt ...
jemanden von A nach B zu bringen und bringt ihn aber de facto nach C ...

dann nützt es doch nichts ...
wenn der Fahrgast in C bleibet und Schadenersatz verlangt ...

sondern der Taxifahrer muß überlegen ...
wie er den Fahrgast unverzüglich letztlich doch nach B bringt ...

natürlich kann man aus dieser Frage auch eine Rechtsfrage konstruieren ...
und sie nach Maßgabe von Gesetzen ...

das heißt unter Außerachtlassung des Rechts an sich (!) verunstalten ...
davon kommt der Fahrgast aber nicht nach B ...

denn das ließe sich nur durch eine adäquate Intervention des Gerichts machen ...
in seiner Funktion als Dritte Gewalt ...

. . . . . .

zur Zeit hält das Gericht zwei Stunden Mittagsschlaf ...
auch das ist typisch für die Arbeitsweise des Gerichts ...

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Das Bundesverfassungsgericht und ... die NPD ...

der Witz an der Sache ist doch folgender ...
objektiv kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen ...

daß das Verhalten der NPD mit den dabei verbreiteten Inhalten ...
verfassungswidrig sind ...

bis auf den sprichwörtlichen kleinen aber entscheidenden Unterschied ...
sie sind ... kurz gesagt ... durch die Verfassung gedeckt ...

als Ausdruck der Meinungsfreiheit ...
als Ausdruck der Demonstrationsfreiheit ...

objektiv kann ebenso wenig ein Zweifel daran bestehen ...
daß das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig ist ...

inclusive der dabei verbreiteten Ansichten und Meinungen ...
und oder was auch immer das Gericht damit ausdrücken und demonstrieren will ...

und das ist eben ... wiederum kurz gesagt ...
von der Verfassung nicht (!) gedeckt ...

dafür daß das Gericht nicht (!) macht was es laut Verfassung machen soll ...
gibt es keinerlei Rechtfertigung ... erst recht nicht durch die Verfassung ...

laut Verfassung ist die so genannte Rechtsprechung ...
an Gesetz und Recht gebunden ...

das Bundesverfassungsgericht kann also nicht einfach sagen ...
tja das ist halt unsere Meinung ...

und wenn schon die NPD hier demonstrieren darf ...
dann dürfen wir das erst recht ...

ganz davon abgesehen ... daß es in Bezug auf das Bundesverfassungsgericht ...
eben nicht nur um Rechtsprechung geht ...

sondern auch bzw insbesondere um die Dritte Gewalt !!!
und die muß sich laut Verfassung bezüglich Verhalten und Inhalten ...

orientieren am Schutz des Volkes und 'seines' Staates ...

das heißt seiner historischen Aussteuer ... Erbe Kultur Werte Vermögen ...

und eben nicht speziell des Bundesrates geschweige denn dem ...
was die politischen Gremien gern ihrerseits als Staat bezeichnen ...

und wenn sie vom so genannten starken Staat reden ...
damit im Grunde genommen nur bequemes Regieren meinen ...

wenn eben nicht ungestörte unbehinderte Staatsgewalt ...
oder gar doch beliebige und willkürliche Diktatur ...

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