Mittwoch, 20 Mai 2015 | 45.21.140

Das Gerichtshöfische Europa ...

bezeichnet sich immer wieder ebenso unbefangen wie unbedarft als 'Raum des Rechts' ...
und das stimmt eben allenfalls bedingt ...

weil der EuGH ... also der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxembourg ...
sich ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ...

nur um das in Gesetze gefaßte Recht kümmert ...
und nicht (auch) um den Bereich verfassungsmäßiger Ordnung ...

und schon gar nicht um die Funktion des Gerichts bzw speziell seines Präsidenten ...
als Dritte Gewalt ...

rein schematisch gesehen entspricht das in Gesetze gefaßte Recht ...
allenfalls einem Drittel des gesamten mittelbar und unmittelbar geltenden Rechts ...

und von diesem Drittel geht nachmal gut die Hälfte ...
an den Interessen (...) der Bürgerinnen und Bürger völlig vorbei ...

von den Wünschen (...) der Bürgerinnen und Bürger also ganz abgesehen ...
und erst recht abgesehen von den Interessen der Europäischen Union als solcher ...

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