Mittwoch, 08 Oktober 2014 | 45.41.281

Das Gerichtshöfische Europa ...

bekanntlich geht es nicht nur darum ... ein Recht zu haben ...
sondern es auch zu bekommen ...

und dazu muß man nicht zuletzt vor allem auch einen langen Atem haben ...
wenn man letztlich nicht nur Recht sondern auch Geld bekommen will ...

so hat sich kürzlich ein Fluggast bis zum EuGH durchgeschlagen ...
weil er die ab drei Stunden Verspätung fällige 250 Euro Entschädigung haben wollte ...

das Flugzeug hatte zwar noch knapp innerhalb der drei Stunden auf der Landebahn aufgesetzt ...
nach Ansicht der Fluggesellschaft also rechtzeitig ...

wirklich aussteigen konnten die Passagiere aber erst jenseits der drei Stunden ...
nach Ansicht des Passagiers also entschädigungspflichtig ...

der EuGH hat nun diesbezüglich klargestellt ... als Ankunftszeit gilt ...
wenn die erste Tür geöffnet und der erste Passagier wirklich draußen ist ...

EuGH Urteil zu Flugverspätungen ...
www.curia.europoa.eu ...

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