Freitag, 15 April 2011 | 45.15.105

Verfassungsmäßige Ordnung ... oder Vergewaltigung ...

es hat zwar einige Tausend Jahre gedauert ...
aber inzwischen hat sich ...

zumindest in einigen Teilen dieser Welt ...
zumindest ansatzweise ...

die Erkenntnis durchgesetzt ... daß Männer ...
als Inhaber natürlicher Macht und Gewalt ...

Frauen nicht ... mißbrauchen und mißhandeln ...
unterdrücken und vergewaltigen ... dürfen ... etc ...

trotz der gelegentlich noch üblichen ...
formellen Eheschließung und Hochzeit etc ...

mit den üblichen damit einhergehenden
juristischen und religiösen Beschwörungsformeln ...

und wenn Frau Glück hat ...
dann findet sie sogar eine Dritte Gewalt ...

die wenigstens versucht ...
Gerechtigkeit walten zu lassen ...

wenn sie sich überwinden kann ...
überhaupt wenigstens Anzeige zu erstatten ...

in den Fällen ...
in denen das dann doch wieder mal nicht geklappt hat ...

völlig unbestimmt ist dagegen ...
wann die Inhaber politischer Macht und Gewalt begreifen ...

daß sie das Volk und seinen Staat ...
nicht hemmungslos mißbrauchen und mißhandeln ...

bzw unterdrücken und vergewaltigen dürfen ...
geschweige denn ...

wann speziell die so genannte Dritte Gewalt begreift ...
welche Funktion ...

sie in diesem unserem gewaltengeteilten Be-'trieb' hat ...
bzw in dessen An-'trieb' ... diesem dreizylindrischen Motor ...

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