Dienstag, 03 August 2010 | 45.31.215

Bahnkriminalität

nicht nur die Verkehrspolitik im allgemeinen
sondern auch die Unternehmenspolitik

der öffentlich rechtlichen Verkehrsträger
führt sich allmählich selbst ad absurdum

wer sich mehr oder weniger gezwungenermaßen
in die Obhut der Bahn (...) begibt

läuft Gefahr ... Opfer zu werden ...
unabhängig von zusätzlichen äußeren Einflüssen

es droht so ziuemlich alles
was das Strafgesetzbuch hergibt

Körperverletzung
bis an die Grenze des versuchten Totschlags

Freiheitsberaubung
Unterlassene Hilfeleistung

Vermögensschädigung
Sachbeschädigung

Belästigung
Behinderung

| Seite drucken