Mittwoch, 10 Februar 2010 | 45.06.041

Das Bundesverfassungsgericht und Hartz IV

alles hat bekanntlich seine zwei Seiten
die zwei Seiten der Kompetenz sind daß

einerseits ... jemand wirklich kompetent ist
andererseits ... jemand von Dritter Seite Kompetenz zugeschoben wird

es liegt in der Natur der Sache daß jemand dem die Kompetenz
nur zugeschoben wird ... eigentlich nicht kompetent ist

die Steigerung der Kompetenz ist die so genannte Kompetenz Kompetenz
das heißt

statt von Dritter Seite zugeschoben
kann sich derjenige selbst aussuchen

wofür er nun eigentlich kompetent
bzw eigentlich inkompetent sein will

entsprechend ist die Steigerung der Inkompetenz die Inkompetenz Kompetenz
das heiußt

so jemand kann sich selbst aussuchen
wofür er nun eigentlich völlig inkompetent sein woll

in diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht
mit dem Hartz IV Urteil wieder mal den Vogel abgeschossen

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