Freitag, 02 Mai 2008 | 45.18.123

Anwaltschaft ... auf der Seite der Freiheit

Die deutschen Anwälte des Rechts
- die also eigentlich auf der Seite des Rechts stehen müßten -

feiern ihren 59. deutschen Anwaltstag in Berlin
- bis 2011 will man sich immerhin bis nach Strasbourg durchgeschlagen haben ... -

unter dem Motto
"... auf der Seite der Freiheit"

und man erfährt nicht so richtig
aus welcher Verlegenheit sie sich damit befreien zu können glauben

denn daß sie eigentlich gar nicht so recht wissen was Recht ist
geben sie ebenso offen zu

wie daß sie erst recht nicht wissen
was Freiheit ist

die Gesetze macht das Parlament
also die so genannte Erste Gewalt

- oder Kraft, oder so
manche mögen den Begriff Gewalt nicht ... -

die Rechtsprechung macht die Justiz
also die so genannte Dritte Gewalt

- mal mit mehr, mal mit weniger Gewalt oder so ...
manche mögen den Begriff Rechtsbeugung nicht ... -

und die Regierung macht dann trotz allem
also trotz Verfassung und trotz Gesetzgebung und trotz Rechtssprechung ... -

sowieso was sie will, die so genannte Zweite Gewalt
- mit dem Zweiten geht''s ja bekanntlich immer besser ...'

denn schlimmstenfalls machen sie sich halt ein Gesetz
sie backen sich eins ...

und allerschlimmstenfalls sagt das Bundesverfassungsgericht
was Ihr macht bzw. machen wollt ist durchaus verfassungsgemäß

aber das Gesetz, das Ihr dazu mißbrauchen wollt ...
ist nicht verfassungsgemäß, das müßt Ihr besser machen

die Regierung sagt dann : kein Problem
schließlich sind wir ein Rechtsstaat

und außerdem stehen WIR auf der Seite der Sicherheit
wir sind also eigentlich ein Sicherheitsstaat

- obwohl das so gar nicht in der Verfassung steht -
und das höchste Gebot der Sicherheit ist die Gefahrenabwehr

- obwohl das so auch nicht in der Verfassung steht
denn dort heißt es "Schaden wenden', nicht Gefahren wenden

und so kommt es, daß sich niemand richtig kümmert
weder ums Recht noch um die Freiheit

geschweige denn die Würde oder gar die Sicherheit ...
und wenn die Anwaltschaft

sich jetzt plötzlich auf die Seite der Freiheit stellt
- weil sie halt irgend ein Motto für ihren Anwaltstag braucht -

dann tut sie das einerseits (viel) zu spät
nämlich wenn schon nichts mehr zu retten ist

und andererseits tut sie es auch auf der falschen Seite
nämlich dort, wo schon nichts mehr zu holen ist

- was bezeichnenderweise (!)
einen der Referenten zu der Bemerkung veranlaßte

"irgendwie verstehe ich das gar nicht
daß die so genannten drei Gewalten ...

sich nicht generell und von vornherein
mehr an die Verfassung halten !!!"

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