Mittwoch, 30 Mai 2007 | 45.22.150

Verfassungsbeschwerde (34)

mit dem Antrag
festzustellen ... :

die SPD lehnt eine Zusammenarbeit mit der Partei 'Die Linke'
mit der Begründung ab

die Linken seien nicht darauf eingestellt
Verantwortung zu tragen

1. ist das eine reine Unterstellung
die erst noch zu beweisen wäre

2. hat im Gegensatz dazu die SPD inzwischen wiederholt
und nachhaltig bewiesen

daß sie weder willens noch überhaupt dazu in der Lage ist
Verantwortung zu tragen

3. laut Verfassung sollen die Parteien
an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken

das ist doch ein ganz klarer Auftrag der Verfassung !

objektiv kann kein Zweifel daran bestehen
daß die Parteien im allgemeinen
und die SPD im besonderen

diese Aufgabe nicht wahrnehmen
dieser Verantwortung nicht gerecht werden

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