Freitag, 30 Juni 2006 | 45.26.181

These 181 : Rechtsstaat

Gemeinhin denkt man immer, 'der Rechtsstaat' sei ein Bestandteil, ein Element, eine Komponente ... der Demokratie,

also Ausdruck der Herrschaft des Volkes,
im Dienste der Interessen des Volkes und seines Staates,
alle Gewalt geht vom Volke aus ...

weit gefehlt !

de facto ist der Rechtsstaat Teil des Machtapparates der gewaltengeteilten Politischen Führung,
wir haben keine demokratische Justiz, sondern eine politische Justiz,

die letztlich der Stabilisierung der Machtverhältnisse dient.
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