Mittwoch, 18 Oktober 2006 | 45.42.291

These 291 : Klagen - oder nicht klagen

Deutschland,
das Land, in dem man dagegen klagen kann,

wenn 'die Wirtschaft' es unternimmt ...,
ihre Kraft und ihre Möglichkeiten
dem Wohl des Volkes, Nutzen mehren, Schaden wenden ...
zu widmen

- s. Gewerkschaften gegen längere Ladenöffnungszeiten -

und in dem man nicht dagegen klagen kann,

wenn 'die Politische Führung' genau das nicht tut

sondern statt dessen
'es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen'
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