Mittwoch, 04 Mai 2005 | 45.18.124

E K D - Chancengerechtigkeitsverhinderungsreferat

Der Rat
der EKD

hat die Frauen
die Gleichberechtigung

bzw. das bisher dafür zuständige Referat
in das Referat für Chancengerechtigkeit,

also gewissermaßen das Referat für die Chancengleichberechtigung
umgewandelt;

das heißt, die Gleichberechtigung gilt nicht mehr allgemein,
sondern nur noch in Bezug auf die Chancen ...;

und Wandlung ist Rücknahme, Rückgängigmachung, Beseitigung ... dessen, was vorher war,

das heißt, da geht wieder ein Stück verfassugsmäßige Ordnung dahin;

und Wandlung ist Rücknahme ... wegen Mängeln ..., angesichts eines, z.B. verfassungsmäßigen Anspruchs auf Gewährleistung;

man kann Mängel nicht durch Namensänderung beseitigen;
das hat u.a. auch bei der Bundesanstaltsagentur für Arbeit nicht geklappt;

und unsere Verfassung gewährleistet ausdrücklich,

daß alle Menschen in einem gesetzlichen Sinne gleich sind

daß insbesondere Männer und Frauen gleichberechtigt sind

daß die Gleichberechtigung auch grundsätzlich durchgesetzt werden soll

daß bestehende oder sich durch den Gang der Entwicklung auch immer wieder mal ergebende Nachteile beseitigt werden sollen ...

das ist doch eigentlich alles völlig klar !

was ist daran eigentlich so schwierig, daß immer wieder versucht wird,

statt die Nachteile ... zu beseitigen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen ???


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