Mittwoch, 10 März 2004 | 45.11.070

Verfassung und Verantwortung

Laut Verfassung trägt der Bundeskanzler die Verantwortung ...
- dafür, daß Politik gemacht und wie sie gemacht wird;

aber: anscheinend beschäftigt sich der Kanzler mit (fast) nichts anderem, als wie er diese Verantwortung nach Möglichkeit ganz einfach ignorieren

oder wenigstens auf andere abschieben kann;

bezüglich der Ausbildungsplätze z.B. soll 'die Wirtschaft' ihrer Verantwortung nachkommen,

bezüglich der Kreditvergabe für die Investitionspläne der Unternehmen sollen 'die Banken' ihrer Verantwortung nachkommen,

etc., usw.;
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