Montag, 02 Februar 2004 | 45.06.033

(1) Bundesverfassungsgericht - Einstweilige Verfügung gegen Bundeskanzler
(2)Politische Willensbildung - praktisch ohne Gewerkschaften

(1) Hierdurch stelle ich den

Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung

- aus allen rechtlichen Gründen,
die ich notfalls nachtragen, ergänzen und erläutern zu dürfen bitte -

(die sinngemäß bzw. im Ergebnis ... darauf hinausläuft)

den Bundeskanzler
- und entsprechend die Bundesminister/innen -

in seinem Amt zu suspendieren ... (beenden ...),

mit der Maßgabe,
die eschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen,

inclusive der Feststellung der Amtsunfähigkeit
bzw. ds Verluste der Amtsfähigkei

und/oder der Veranlassung zum Rücktritt;

Begründung, vorläufige, andeutungsweise ...:

objektiv kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Art und Weise, wie der Bundeskanzler sein Amt wahrnimmt und ausfüllt,

sich als nichts anderes darstellt, als daß er
' ... es unterimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen ...',
siehe Artikel 20 IV Grundgesetz;

dagegen leiste ich den verfassungsmäßig vorgesehenen Widerstand !

objektiv, wie gesagt, kann kein Zweifel daran bestehen, daß ein sinnvolles, professionelles verfassungsgemäßes politisches Handeln nicht stattfindet,

was für sich gesehen noch gar nicht mal so schlimm wäre bzw., genauer gesagt, (nur) 'halb' so schlimm wäre, weil die so genannten Selbstheilungskräfte ... in Wirtschaft und Gesellschaft immerhin noch dafür sorgen würden, daß wir wenigstens 'halb'wegs über die Runden kämen;

gnau in diese Situation greift dann aber der Bundeskanzler ... mit eiem blindwütigen, völlig hirnverbrannten, soweit nicht geradezu kriminellen Aktionismus ein

und 'beseitigt' auch die Voraussetzungen für diese Selbstheilungskräfte !

nur dieser Vorgang, diese Abläufe ... erklären, warum wir bereits in einem dopplten Sinne inter der allgemeinen Entwicklung (der anderen) zurück sind,

und in einem dreifachen Sinne und kaum noch wieder einholbar speziell hinter der uns an sich möglichen Entwicklung;

zu den im Prinzip unveränderlichen Voraussetzungen und Grundbedingungen unserer verfassungsmäßigen gesellschaftlichen bzw. staatlichen Ordnung

gehört, neben einer Reihe von Grundrechten bzw. Menschenrechten,

daß wir, wie gesagt: laut Verfassung (!) ei demokratischer und sozialer Bundesstaat sind

- der wir aber doch einfach so 'sind', sondern den es 'herzustellen' gilt, gewissermaßen als ständige 'schöpferische' (!) Aufgabe

bzw. eben als ständige politische Aufgabe, Pflicht, Herausforderung und Verantwortung ...

und übr das, was die eigendynamischen bzw. gegebenenfalls auch Selbstheilungskräfte ... leisten hinaus;

dieser Wille, in diesem Sinne eine verfassungsmäßige (!!!) Ordnung herzustellen, ist bei dem derzeitigen Bundeskanzler nicht vorhanden, im Gegenteil,

wenn dieser Spuk nicht sofort (!) aufhört, ist zu 'besorgen', daß durch eine weitere Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechtes ... (des Volkes auf Herstellung und Aufrechterhaltung bzw. auch ständige weitere qualitative Verbesserung der verfassungsmäßigen Ordnung ...) vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte';

daran ändert auch nichts, daß das im Grunde genommen auch für die Führung der Opposition und insofern für Legislative und Exekutive gemeinsam gilt;

gerade deswegen ist 'andere Abhilfe' nur mit Hilfe der 'Dritten Gewalt' bzw. ein entsprechendes Verfahren möglich, in dem ich das entsprechend vortragen werde.






(2) Statt Widerstand zu leisten, gehen die Gewerkschaften bzw. natürlich deren Führungsgremien ... den Weg des geringsten Widerstands !

unter allen gesellschaftlichen Gruppierungen, die laut Verfassung eine politische Willensbildung herstellen sollen,

sind die Arbeitnehmer diejenigen, die von ihren Interessenvertretungen am meisten und am ungeniertesten verraten und regelrecht verkauft werden.

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