Dienstag, 29 Juli 2003 | 45.31.210

Lebenslang ... für das Verbrechen an Jakob von Metzler
und seiner Familie

... und die Strafe bzw. der Strafvollzug soll eine nach der Einschätzung des Gerichtes besonders schwere Schuld des Täters berücksichtigen;

im ersten Moment hat man immerhin das Gefühl, daß das Gericht nicht unangemessen wohlwollend mit dem Täter umgegangen ist;

aber es bleibt auch das Gefühl, bei diesem Urteil wie bei allen Urteilen dieser Art, daß das doch eigentlich nun nicht alles sein kann;

das Probem ist zunächst, daß es im Grunde genommen keine angemessene Strafe für Verbrechen solcher Art gibt; selbst dieses so genannte Wegsperren bis zum Tode, oder lebenslange Folter oder die Todesstrafe als solche sind im eigentlichen Sinne keine Strafe, ganz abgesehen davon, daß eben nach unserem Rechtsverständnis irgendwo und irgendwann relevante Interessen der Täter berücksichtigt werden sollen;

wenn es aber keine 'angemessene' Strafe gibt, dann kann, logischerweise, der Versuch, irgendeine passende Strafe zu finden, nicht die passende Antwort sein;

was fehlt, ist ein aliud und/oder eine Ergänzung zu einer notwendigerweise nicht hinreichenden Strafe, ein Handeln als Ausdruck von Reue und Buße und Ausgleich, Wiedergutmachung etc.,

statt 'lebenslang' rumsitzen hinter Mauern und Gittern, und ein ganzes Heer von Bediensteten damit zu beschäftigen, einfach nur aufzupassen auf diese Leute;

das Problem ist, daß man diee Leute immer wieder nur der Justiz bzw. dem Strafvollzug überläßt,

daß weder die Einzelfälle noch die Gesamtheit dieser Fälle zum Anlaß genommen werden, 'Politik' zu machen,

Politik dafür, solche Fälle grundsätzlich besser zu verhindern,
Politik dafür, den Opfern und Hinterbliebenen besser zu helfen,
und Politik dafür, die Täter sowohl eine Strafe besser spüren und erleiden zu lassen, als auch eine sinnvolle Perspektive in die weitere Entwicklung zu bringen.



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