Mittwoch, 23 Juli 2003 | 45.30.204

Widerstand

Amtsgericht Zerbst
8 OWi 1014 / 03 - Beschluss vom 13. Juni 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bekenne mich zum Empfang des mir jetzt zugestellten Beschlusses, mit dem Sie mir eine Erzwingungshaft von (immerhin !!) 11 Tagen androhen;

ich frage mich allerdings besorgt, was Sie eigentlich tun, wenn Ihnen jetzt nach Jahr und Tag auffällt, daß ich die infrage stehende Geldbuße noch nicht bezahlt habe;

der Ordnung und der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, daß ich - in diesem Zusammenhang - auch den Führerschein bisher nicht abgegeben habe

und auch weiterhin nicht gedenke, das zu tun - es sei denn, über meine Leiche;

wie ich Ihnen schon wiederholt mitgeteilt habe, nehme ich dazu das Recht zum Widerstand im Sinne des Artikels 20 IV des Grundgesetzes in Anspruch,

das ich schon mehrfach hinreichend begründet habe und zurückgeht auf meine Verfassungsbeschwerden, insbesondere 2 BvR 2447 / 95;

ich leiste Widerstand gegen die nach wie vor anhaltende und zunehmende Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung

gerade durch die Regierung und die politische Führung, inclusive der Bürokratie bzw. der organisatorischen Verwaltung;

um mich hier nicht wiederum ebenso endlos wie anscheinend auch fruchtlos zu wiederholen, verweise ich auf die umfangreichen Ihnen bereits vorliegenden und/oder zugänglichen Begründungen;

ich grüße Sie herzlich, Eugen Möller-Vogt

c.c.: Bundesministerium der Justiz Berlin
im Sinne einer entsprechenden Dienstaufsichtsbeschwerde

c.c.: Ministerium der Justiz von Sachsen-Anhalt Magdeburg
im Sinne einer entsprechenden Dienstaufsichtsbeschwerde

c.c.: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
im Interesse der Aufnahme und Durchführung dieses Verfahrens
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