Freitag, 31 Oktober 2003 | 45.44.304

Straf-Anzeige gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder

Amtsgericht Tiergarten
Amtsanwaltschaft Tiergarten
Berlin

... und gegen Unbekannt,

soweit sich der Bundeskanzler eventuell darauf beruft, daß er zwar die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür auch die Verantwortung trägt,

das aber dennoch nicht alles allein gemacht und zu vertreten hätte;

aus allen rechtlichen Gründen,

nachstehend nur andeutungsweise genannt
mit der Bitte, das nach Absprache weiter ergänzen und erläutern zu dürfen;

das Verhalten des Bundeskanzlers und zumindest damit auch der gesamten Bundesregierung erfüllt seit mehreren Jahren alle Voraussetzungen der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung

bzw. der Verweigerung überhaupt der Herstellung einer solchen Ordnung,

so daß allein schon insoweit jedweder Widerstand gerechtfertigt ist;

in der aktuellen Phase mißbraucht der Bundeskanzler (...) die ihm durch Gesetz bzw. die Verfassung eingeräumte Befugnis, über das Vermögen des Volkes, also fremdes Vermögen, zu verfügen

und verletzt die ihm obliegenden Pflichten, die Interessen des Volkes, insbesondere also auch diese Vermögensinteressen wahrzunehmen;

es kann objektiv kein Zweifel daran bestehen, daß dadurch dem Volk, dessen Vermögens-Interessen er zu betreuen hat, Nachteil entsteht;

zumindest die Voraussetzungen des § 266 StGB sind damit erfüllt

und ich stelle hierdurch alle sich daraus ergebenden Anträge;

mit herzlichem Gruß
und in aller Hochachtung,

Eugen Möller-Vogt





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